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   VGH Bayern, 07.11.2007 - 24 CE 07.2969   

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VGH Bayern, 07.11.2007 - 24 CE 07.2969 (https://dejure.org/2007,82797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2007 - 24 CE 07.2969 (https://dejure.org/2007,82797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2007 - 24 CE 07.2969 (https://dejure.org/2007,82797)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2008 - 10 ME 328/08

    Aussetzung der Abschiebung wegen der von dem Ausländer beabsichtigten

    Ein Duldungsanspruch wird daher in der Rechtsprechung anerkannt, wenn die Eheschließung tatsächlich ernsthaft beabsichtigt ist und unmittelbar bevorsteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1995 - 1 B 223.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 5; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2007 - 10 ME 163/07 -, n.v.; Bay. VGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 19 CE 07.3454 -, juris und Beschluss vom 7. November 2007 - 24 CE 07.2969 -, juris).
  • VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721

    Kein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; keine

    Die bloße Bereitschaft, die Vaterschaft für das Kind nach außen anzuerkennen und das Sorgerecht formalrechtlich zu übernehmen, führt nicht dazu, dass aufgrund der Schutzwirkung des Art. 6 GG eine Abschiebung rechtlich unmöglich wäre (BayVGH, B.v. 7.11.2007 - 24 CE 07.2969 - juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 6 E 12.662

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

    Die bloße Bereitschaft, die Vaterschaft für das Kind nach außen anzuerkennen und das Sorgerecht formalrechtlich zu übernehmen, führt nicht allein dazu, dass aufgrund der Schutzwirkung des Art. 6 GG eine Abschiebung rechtlich unmöglich wäre (BayVGH vom 7.11.2007 Az. 24 CE 07.2969 RdNr. 3).
  • VG München, 14.04.2009 - M 12 E 09.1469

    Duldung; (keine) unmittelbar bevorstehende Eheschließung

    a) Der vom Antragsteller einzig vorgebrachte Grund, die beabsichtigte Eheschließung, kann wegen der Vorwirkung des Art. 6 GG einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung dann begründen, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (z. B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 19. September 2005 - 24 CE 05.2526; BayVGH vom 17. November 2005 - 24 CE 05.3027; BayVGH vom 7. November 2007 - 24 CE 07.2969; BayVGH vom 27. Mai 2008 - 19 CE 08.1381; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 24. April 2008 - 2 B 199/08; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 19. September 2008 - 10 ME 328/08; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachen-Anhalt vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09).
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